I. Regelungen während der Unterrichtszeit:

I.1. Allgemeine Regelungen während der Unterrichtszeit:

I.1.1. Während des Unterrichts sind Handys, iPhones, Blackberries, PDAs, Tablet-PCs, Electronic Organizer, mp3-Player, Spielkonsolen etc. auszuschalten, es sei denn die Lehrkraft gibt die ausdrückliche Erlaubnis, ein Gerät für den Unterricht einzusetzen. Auch Smartwatches sind während des Unterrichts auszuschalten.
I.1.2. Wird ein Handy etc. ohne Erlaubnis während des Unterrichts benutzt, ist es sofort auszuschalten und auf dem Lehrerpult oder einer anderen für alle gut sichtbaren Stelle bis zum Ende der Stunde abzulegen. Ein solcher Vorfall wird im Klassenbuch / Kursheft festgehalten.
I.1.3. Bei unerlaubtem Gebrauch während des Unterrichts kann der Schülerin / dem Schüler eine erzieherische Maßnahme angeordnet werden.
I.1.4. Das Tragen von Datenbrillen (wie z.B. „Google Glass“) ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
I.1.5. Handys etc. sind Privatgeräte und als solche nicht in der Schule aufzuladen.

I.2. Einsatz im Unterricht:

I.2.1. Die Lehrkraft ist verpflichtet sicherzustellen, dass durch die Erlaubnis einer Nutzung von Handys etc. keine Schüler benachteiligt werden.
I.2.2. Das Fotografieren von Tafelbildern ist nur in der Sekundarstufe II, nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft und nur bei aufwendigen Tafelbildern gestattet. Keinesfalls darf dies zur Gewohnheit werden.

II. Regelungen in Pausen / Freistunden:

II.1. Das Benutzen von Handys ist in Pausen und Freistunden grundsätzlich erlaubt, allerdings mit den folgenden Einschränkungen.
II.2. Telefonieren ist in allen Gebäudeteilen mit Ausnahme der Cafeteria verboten.
II.3. Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen sind im gesamten Schulgelände verboten. Die einzige Ausnahme kann ein Einsatz im Unterricht sein (siehe oben).
II.4. Bei der Wiedergabe von Musik, Videos oder sonstigen Medien müssen Kopfhörer verwendet werden, damit keine anderen Personen belästigt oder gestört werden.
II.5. Bei schwerwiegenden Verstößen (beispielsweise das Fotografieren einer Person ohne deren Einwilligung) kann ein Gerät konfisziert und im Sekretariat eingeschlossen werden. Strafrechtlich relevante Inhalte werden zur Anzeige gebracht.

Cecilien-Gymnasium