In der Einführungsphase sind alle Klausuren zweistündig. In allen Sachfächern (Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Religion, Kunst und Musik) wird nur eine Klausur pro Halbjahr, in den übrigen Fächern werden zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben.

In der Qualifikationsphase 1 werden in den Leistungskursen zwei 3-stündige Klausuren und in den Grundkursen zwei 2-stündige Klausuren pro Halbjahr geschrieben.
In den Fächern Deutsch, Geschichte, Geschichte (bilingual) und Sozialwissenschaften wird in Grund- und Leistungskursen die Klausurlänge um eine Stunde erhöht.

In der Qualifikationsphase 2 sind im ersten Halbjahr die Leistungskursklausuren 4-stündig und die Grundkursklausuren 3-stündig. Nur in den Leistungskursen Deutsch und Geschichte verlängert sich die Klausur um eine Stunde.

Im zweiten Halbjahr werden nur noch Klausuren im 1. bis 3. Abiturfach geschrieben.

Klausurversäumnis

Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler eine Klassenarbeit oder Klausur bzw. eine mündliche Kommunikationsprüfung, entscheidet die Schule in jedem Einzelfall, ob eine Nachschrift bzw. eine Nachprüfung gewährt wird. Grundlage hierfür ist, dass die Gründe für das Versäumnis nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu vertreten sind (VV 6.5 APO-SI; VV 13.4 APO-GOSt).

Der Antrag auf Genehmigung einer Nachschrift ist unmittelbar, d.h. innerhalb einer Woche nach Wiederaufnahme des Unterrichts dem Fachlehrer vorzulegen und anschließend im Oberstufenbüro abzugeben.
Der Nachschreibetermin wird von der Schule festgesetzt.

Das Antragsformular liegt im Sekretariat oder im Oberstufenbüro bereit, kann aber auch selbst ausgedruckt werden:

Antrag auf Gewährung einer Nachschrift

 Verhaltensregeln

•  Alle Beteiligten tragen dazu bei, dass Klausuren pünktlich beginnen und enden können.

•  Taschen, Jacken und Ordner befinden sich nicht am Arbeitsplatz, sondern werden vorne oder hinten in der Aula abgelegt.

•  Zwischen zwei Schülern eines Kurses ist mindestens ein Platz frei oder durch einen Schüler eines anderen Kurses besetzt, d.h. es sitzen nie zwei Schüler eines Kurses direkt nebeneinander bzw. hintereinander.

•  Während einer Klausur sind Handys und sonstige elektronische Geräte ausgeschaltet und befinden sich in der Schultasche.

Sie dürfen auch nicht als Ersatz für eine Uhr während der Klausur auf dem Tisch liegen.

•  Das Speisen- und Getränkeverbot in der Aula ist während Klausuren aufgehoben. Feste Speisen müssen ohne Besteck (Löffel oder Gabel) verzehrbar sein, d.h. keine Joghurts, kein Milchreis o.Ä. Getränke  sind nur in wieder verschließbaren Behältern erlaubt, d.h. Kaffeebecher aus Plastik oder Pappe haben in Klausuren nichts zu suchen.

•  Wenn bereits Schüler und Schülerinnen bei der Arbeit sind, betreten weitere Gruppen die Aula so leise wie möglich.

•  Ist die Arbeitszeit zu Ende, wird die Klausur unverzüglich bei der aufsichtführenden Lehrkraft abgegeben (d.h. mit Ende der Stunde ist auch die Arbeitszeit zu Ende und wird nicht in die Pause verlängert).

•  Schüler und Schülerinnen, die nicht die volle Arbeitszeit benötigen, geben ihre Klausur ab und verlassen die Aula möglichst geräuschlos, am besten in kleinen Gruppen.

Cecilien-Gymnasium